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Ein Gutachten der privaten Krankenversicherung (PKV) hat vorgeschlagen, dass Rentner ihre Pflegekosten hauptsächlich selbst tragen sollten. Dieses Gutachten wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt und empfiehlt, dass die Versicherten eigenverantwortlich für die Pflegekosten aufkommen sollten.
Der Vorsitzende des PKV-Verbands, Thomas Brahm, betonte, dass die große Mehrheit der Menschen die Pflegekosten im Alter eigenverantwortlich tragen könnte. Er forderte die Politik auf, die Pflegeversicherung auf ein nachhaltig finanziertes und generationengerechtes Fundament zu stellen.
Diese Empfehlung wirft jedoch Fragen auf, insbesondere für jene, die nicht über ausreichend Vermögen oder Einkommen verfügen, um die hohen Pflegekosten zu decken. Die Pflegeversicherung zahlt immer nur einen festen Betrag an Pflegeleistungen, und wenn dieser Betrag nicht reicht, kann die „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch genommen werden, sofern die finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
In Deutschland gibt es spezifische Regelungen, die bestimmen, wann das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt wird. Hierbei werden sowohl das Einkommen als auch das Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihres Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt. Die Vermögensfreibeträge sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.
Die tatsächlichen Pflegekosten können jedoch sehr hoch sein, insbesondere in Pflegeheimen. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel betragen die monatlichen Kosten 2.500 bis 4.000 Euro. In solchen Fällen kann das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ gewähren, wenn die Rente und das Vermögen nicht ausreichen. Kinder können in bestimmten Fällen auch aufgefordert werden, die Kosten zu übernehmen, wenn das Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt.
Insgesamt bleibt die Frage, ob die Empfehlung, dass Rentner ihre Pflegekosten selbst tragen sollten, gerecht und praktikabel ist, insbesondere für jene, die bereits unter finanziellen Belastungen leiden.
Mehr dazu auf: https://www.kreisbote.de Eigenes Vermögen für Pflegekosten: Vorschlag für Aufsehen – Kreisbote