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https://www.gegen-hartz.de berichtet:

Ein privat krankenversicherter Rentner mit hohen Beiträgen konnte nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, da er eine kurzfristige Teilrente bezieht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass dieser Wechsel missbräuchlich sei, da es sich um kein regelmäßiges Einkommen handelt. Die Richter wiesen die Klage ab, ließen jedoch Revision zu. Der Rentner hatte eine Teilrente beantragt, um die hohen privaten Beiträge zu sparen und in die gesetzliche Familienversicherung seiner Ehefrau zu wechseln. Das Gericht argumentierte, dass nur solche Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden sollten, die gegenwärtig und in absehbarer Zukunft bedürftig seien. Ein ähnliches Urteil gab es bereits im Februar 2024 in Mainz.

Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Rente: Wechsel von private in gesetzliche Krankenversicherung erschwert – Urteil