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https://www.presseportal.de berichtet:

Der AOK-Bundesverband fordert eine bessere Synchronisierung der Reformen zur Notfallversorgung, zur Krankenhausreform und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann betont, dass die Reform der Notfallversorgung um die Erreichbarkeit der ambulant-ärztlichen Versorgungsstrukturen zu verbessern, sinnvoll sei. Allerdings sollten auch die interprofessionellen Primärversorgungszentren und andere Ansätze zur erweiterten Erreichbarkeit der hausärztlichen Versorgung und zur besseren Akutversorgung wieder ins GVSG aufgenommen werden.

Die hausärztlichen Strukturen sollten weiterentwickelt und von starken Leitstellen mit Ersteinschätzungs-Funktion flankiert werden, um sicherzustellen, dass eine notdienstliche Akutversorgung auch ambulant gestemmt werden könne. Die Kosten für diese bessere Infrastruktur sollten auch von der Private Krankenversicherung angemessen getragen werden.

Zudem kritisiert Reimann, dass das Konzept der Integrierten Notfallzentren (INZ) noch nicht ausreichend integriert ist und die Berücksichtigung des Rettungsdienstes fehlt. Die Reform der Notfallversorgung sollte nur erfolgreich sein, wenn sie parallel zur Krankenhausreform umgesetzt wird, die stationäre Überkapazitäten gezielt und qualitätsorientiert abbaut.

Mehr dazu auf: https://www.presseportal.de Reimann: Reform der Notfallversorgung mit Krankenhausreform und GVSG synchronisieren