https://www.anwalt.de berichtet:
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 22. November 2024 klargestellt, dass privat Krankenversicherte einen Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über die Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre haben. Dieser Anspruch ist besonders relevant, da viele Versicherte unzulässige Beitragserhöhungen erlebt haben, die zu Rückforderungen geführt haben. Viele Versicherte haben jedoch nicht mehr alle relevanten Unterlagen vorliegen und sind auf die Unterstützung der PKV angewiesen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Mehr dazu auf: https://www.anwalt.de Rechtstipp: DSGVO-Auskunftsanspruch gem. § 15 DSGVO bei Beitragserhöhungen der PKV