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Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen. Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts und diente zuvor als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Prof. Dr. Schlegel übernimmt die Position nach dem Tod von Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Übergangsweise hat Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wahrgenommen.

Im vergangenen Jahr gingen 5.415 Schlichtungsanträge beim PKV-Ombudsmann ein, was etwa 1.000 weniger als im Jahr 2022 war (6.429 Anträge). Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.

Die Schlichtungsstelle bietet Privatversicherten die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu schlichten. Das Verfahren ist für die Versicherten kostenlos. Aufgabe des Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Einigung erreichen.

Mehr dazu auf: https://www.procontra-online.de Prof. Dr. Rainer Schlegel wird neuer PKV-Ombudsmann | procontra