https://www.verbandsbuero.de berichtet:
Der Artikel „Ärztliche Wahlleistungen auch bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus möglich“ von news aktuell berichtet über eine neue Regelung im deutschen Gesundheitswesen. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben bestätigt, dass die neuen sektorengleichen Vergütungen, auch Hybrid-DRG genannt, wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus ermöglichen. Diese Regelung bedeutet, dass privatversicherte Patienten nun auch ambulante Behandlungen durch Wahlärzte im Krankenhaus in Anspruch nehmen können. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach denselben Richtlinien wie für den stationären Bereich, was eine transparente und faire Kostenerstattung sicherstellt. Die Private Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung ärztlicher Leistungen in Krankenhäusern. Jährlich trägt die PKV über 2 Milliarden Euro zu wahlärztlichen Leistungen bei, zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr. Darüber hinaus fließen jährlich mehr als 600 Millionen Euro in Wahlleistungen für Ein- oder Zweibettzimmerunterkünfte. Diese finanzielle Stabilität ist nicht nur ein Vorteil für die Patienten, sondern auch essenziell für die wirtschaftliche Ausstattung und den Betrieb der Krankenhäuser. Die hohe Versicherungsquote unter den privaten Vollversicherten zeigt die breite Akzeptanz und das Vertrauen in dieses System. Mit diesen Entwicklungen stärken PKV und DKG gemeinsam die Versorgungsqualität und die individuelle Betreuung im deutschen Gesundheitswesen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bedürfnisse der Patienten noch besser zu erfüllen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern.
Mehr dazu auf: https://www.verbandsbuero.de Hybrid-DRG: Wahlärzte jetzt auch ambulant im Krankenhaus – Verbandsbüro