https://www.abgeordnetenwatch.de berichtet:
Der Artikel beschreibt die Situation einer 59-jährigen Frau, die nach einer langjährigen Privatversicherung in den Basistarif der privaten Krankenversicherung gewechselt ist. Die Frau musste diesen Wechsel aufgrund der Ablehnung des vollen privaten Krankenversicherungstarifs durch die Ämter vornehmen. Im Basistarif sind Abrechnungssätze bis 2,0 integriert, was bedeutet, dass die Versicherten Rechnungen über 2,0 Euro pro Behandlung selbst bezahlen müssen, was in vielen Fällen nicht möglich ist.
Die Frau kritisiert den Basistarif als schlechter als die gesetzliche Krankenversicherung. Sie bemängelt, dass einige Ärzte sich nicht in der Verpflichtung sehen, Patienten in Not zu behandeln, und dass der Basistarif zu einer Kostenverschwendung für 55.000 Patienten führt. Die Frau fragt sich, wie die CDU sich das weitere Vorgehen vorstellt und ob der Status quo beibehalten werden soll.
Der Basistarif wurde eingeführt, um allen Personen, die aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu bieten. Er muss Leistungen anbieten, die in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht erlaubt[1][4].
Die Kritik der Frau spiegelt die Probleme wider, die viele Versicherte im Basistarif erleben, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme und der Behandlung durch Ärzte. Diese Probleme müssen im Einzelfall geprüft und ggf. rechtlich verfolgt werden, um den Versicherten gerecht zu werden[2].
Mehr dazu auf: https://www.abgeordnetenwatch.de Wie soll das weitergehen mit fen privaten Krankenversicherungen und deren Leistungsspektrum?