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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für PKV-Versicherte verständigt. Diese Empfehlungen traten am 1. Juli in Kraft und schließen Regelungslücken im veralteten Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privatgebührenordnungen (GOÄ/GOP) ein. Dadurch wird der Zugang zur Psychotherapie für PKV-Versicherte erleichtert. Neu aufgenommene Leistungen ermöglichen sofortige Interventionen und Akutbehandlungen über mehrere Sitzungen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Die BPtK betont, dass die Abrechnungsempfehlungen die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie bereits vor einer neuen GOÄ/GOP-Novellierung verbessern. Die große Zahl notwendiger Analogbewertungen unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de PKV-Versicherte: Neue Abrechnungsempfehlungen – Deutsches Ärzteblatt