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https://www.versicherungsjournal.de berichtet:

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat bekanntgegeben, dass sich verschiedene Organisationen, darunter die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer und Beihilfeträger von Bund und Ländern, auf Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte verständigt haben. Diese Empfehlungen traten am 1. Juli in Kraft und bringen Klarheit über wichtige Leistungen moderner Psychotherapie für Versicherte der PKV. Die neuen Leistungen ermöglichen sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen und werden über Analogabrechnungen vergütet. Diese Maßnahme verbessert die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie und unterstreicht die Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsjournal.de Private Krankenversicherer erleichtern den Zugang zur Psychotherapie