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Ab dem 1. Januar 2025 werden für Privatversicherte in Deutschland bedeutende Änderungen wirksam. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) hat die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt, die das Gesundheitswesen beeinflussen werden.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 73.800 Euro jährlich angehoben. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer ein höheres Einkommen nachweisen müssen, um zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen zu können. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dieser Grenze bleibt, können jedoch durch eine Befreiung in der PKV bleiben.
Arbeitgeberzuschüsse
Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich spürbar im Jahr 2025. Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung steigt auf monatlich 471,32 Euro – beinahe 50 Euro mehr als noch 2024. Der maximale Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung liegt bei 99,23 Euro pro Monat.
Höchstbeiträge
Die Höchstbeiträge in den Sozialtarifen werden angepasst. Im Standardtarif beträgt der maximale Beitrag künftig 804,82 Euro pro Monat; Ehepaare zahlen zusammen bis zu 1.207,23 Euro, sofern ihr jährliches Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Im Basistarif liegt der Höchstbeitrag bei 942,64 Euro. Bei Hilfebedürftigkeit kann sich dieser Beitrag jedoch auf die Hälfte reduzieren.
Pflegeversicherung
Ab 2025 erhöhen sich die Leistungen in der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Spezifische Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zukünftig in einem gemeinsamen Jahresbetrag vereint.
Technische Innovationen
Viele private Krankenversicherungsunternehmen planen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im Laufe des Jahres 2025. Beide Angebote sind optional für Versicherte; herkömmliche Papierrezepte bleiben weiterhin verfügbar.
Krankenhausversorgung
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ermöglicht künftig vermehrt ambulante Behandlungen in Krankenhäusern, insbesondere in ländlichen Gebieten. Neu eingeführt werden einheitliche Qualitätskriterien für Krankenhausleistungen, wodurch Krankenhäuser nur noch solche Leistungen anbieten dürfen, für die sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Diese Änderungen bedeuten weitreichende Anpassungen für privat Versicherte und könnten sowohl finanzielle Entlastungen als auch erweiterte Versorgungsmöglichkeiten ermöglichen. Die Angaben des PKV-Verbands bieten dabei einen entscheidenden Überblick über die Zukunft der privaten Krankenversicherung in Deutschland.