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Gegen-Hartz.de berichtet:

Urteil vom 25. März 2025

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom 25. März 2025 eine bedeutende Entscheidung getroffen, die es älteren privatversicherten Rentnern ermöglicht, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Der Fall betrifft einen über achtzigjährigen Mann, der seit 1965 privat versichert war. Nach dem Tod seiner Ehefrau beantragte er eine Witwerrente, die ihn grundsätzlich in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingebracht hätte.

Auslegung von § 6 Abs. 3a SGB V

Die Krankenkasse hatte den Eintritt in die KVdR mit Verweis auf § 6 Abs. 3a SGB V abgelehnt. Danach gelten Personen über 55 Jahren als versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche Krankenversicherung hatten. Das Gericht stellte jedoch klar:

  • Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem neuen Versicherungstatbestand – in diesem Fall dem Antrag auf Witwerrente.
  • In diesen fünf Jahren war der Kläger nicht versicherungsfrei, sodass die Voraussetzungen für eine Versicherungsfreiheit nicht erfüllt sind.

Folgen und Ausblick

Mit diesem Urteil wird die bisherige Praxis der Krankenkassen und die Auslegung durch Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes in Frage gestellt. Kritiker befürchten, dass dadurch mehr Rentner in die GKV wechseln und die private Krankenversicherung zusätzlich belasten könnten.

Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen. Das bedeutet, dass das höchste Sozialgericht letztlich entscheiden wird, ob diese Entscheidung Bestand hat.

Mehr dazu auf Gegen-Hartz.de – „Rente-Paukenschlag: Rentner darf von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln“