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https://www.procontra-online.de berichtet:

Die Ottonova Krankenversicherung AG streicht zum Jahresende 2024 die sogenannte „Zufriedenheitsgarantie“ aus ihrem Angebot. Diese Garantie, die 2018 eingeführt wurde, ermöglichte es Kunden, ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig zu einem anderen privaten Krankenversicherer mitzunehmen, sofern der Vertrag mindestens zwei Jahre lang lief. Obwohl die Portabilität der Alterungsrückstellungen gesetzlich für ab 2009 abgeschlossene Verträge möglich ist, nur in Höhe des Basistarifs, bot Ottonova mit seiner „Zufriedenheitsgarantie“ einen besseren Service als gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorstandsvorsitzende, Dr. Bernhard Brühl, erklärte, dass die Garantie nicht mehr zu den Tarifen mit Zillmerung passen würde und daher nicht weiter angeboten werden könne. Er betonte, dass die „Zufriedenheitsgarantie“ im Vertrieb nie eine Rolle gespielt habe und dass die Streichung keine nennenswerten Gewinne durch Gelder in Aussicht stelle, die nun im Unternehmen verbleiben würden. Brühl fügte hinzu, dass die Ottonova-Krankenversicherten die Garantie nahezu nie in Anspruch genommen hätten, sodass finanzielle Themen bei der Entscheidung nicht relevant gewesen seien. Die Streichung der Garantie bedeutet, dass Kunden, die vor dem 31. Dezember 2024 in eine andere Krankenversicherung wechseln, zunächst zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit haben. Nach dieser Zeit ist ein Wechsel grundsätzlich möglich, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderkündigungsrechte bei Beitragsanpassungen. Die Beendigung des Vertrags wäre zum 31. Dezember 2026 möglich, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende.

Mehr dazu auf: https://www.procontra-online.de PKV: Ottonova streicht Mitnahmegarantie für Alterungsrückstellungen – procontra