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Die UKV – Union Krankenversicherung AG muss ungerechtfertigte Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das OLG Stuttgart entschied am 9. November 2023, dass die UKV die überzahlten Beiträge erstatten muss (Az.: 7 U 208/22). Die Beitragserhöhungen waren unwirksam, weil die UKV nicht ausreichend begründet hatte, aus welchem Grund die Prämienanpassungen notwendig waren.
Private Krankenversicherungen wie die UKV können Beiträge erhöhen, solange sie die Erhöhungen ausreichend begründen. Der BGH hat klargestellt, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlagen sich dauerhaft verändert haben, sodass die Prämienanpassung erforderlich ist.
Im Verfahren vor dem OLG Stuttgart war der Kläger bei der UKV privat krankenversichert. Die UKV erhöhte die Beiträge mehrfach, was der Kläger gegenwärtigte. Das OLG Stuttgart erklärte eine Reihe von Beitragserhöhungen für unwirksam, da sie nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Begründung genügten.
Da die Beitragserhöhungen unwirksam waren, hat der Kläger Anspruch auf die Erstattung der überzahlten Beiträge – knapp 4.300 Euro.
Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte betont, dass Versicherungsnehmer, die überzahlte Beiträge zurückfordern möchten, eine Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten anstreben sollten.
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