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https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:

Der Artikel beschreibt die Neuregelungen für die Vergütung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken, die nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eingeführt wurden. Am 22. April dieses Jahres entschied die Schiedsstelle, wie Apotheken ab der Saison 2024/2025 für Grippeschutzimpfungen abrechnen dürfen. Daraufhin wurde der Vertrag über Schutzimpfungen geändert und trat rückwirkend zum 1. Juli in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Vertrag sind:

– **Vergütung für Durchführung und Dokumentation**: Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Apotheken 10,00 Euro pro Grippeschutzimpfung, ab dem 1. Januar 2025 10,40 Euro[1].
– **Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen**: Es gibt eine Aufwandsentschädigung von 0,40 Euro pro Impfung für Verbrauchsmaterialien[1].
– **Verwurfsrisikopauschale**: Bis zum 31. März 2025 erhält die Apotheke 1,00 Euro pro Impfung zur Abdeckung des Verwurfsrisikos, ab dem 1. April 2025 0,30 Euro[1].

Diese Neuregelungen sollen sicherstellen, dass Apotheken fair vergütet werden und dass die Durchführung von Grippeschutzimpfungen weiterhin wirtschaftlich und sicher möglich ist. Die Verhandlungen zwischen GKV und DAV werden auch für die kommenden Jahre fortgesetzt, um weitere Details zu Abrechnung und Vergütung zu vereinbaren, insbesondere im Rahmen der Apothekenreform, bei der auch weitere Impfungen mit Totimpfstoffen angeboten werden sollen[1].

Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Neues Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken – Pharmazeutische Zeitung