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Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen. Er folgt auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Übergangsweise hat Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion als Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung wahrgenommen.

Prof. Dr. Rainer Schlegel, ein 66-jähriger Jurist, war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbandes, dankte Dr. Schluckebier für die nahtlose Übernahme der Aufgaben und zeigte sich erfreut über Schlegels Berufung. „Prof. Dr. Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung. Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird“, sagte Brahm.

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beschwerdeführer kostenlos. Im vergangenen Jahr gingen beim PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge ein, was etwa 1.000 weniger war als im Jahr 2022, als 6.429 Anträge eingegangen waren. Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.

Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Rainer Schlegel wird neuer PKV-Ombudsmann – Pfefferminzia.de