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https://www.kosmo.at berichtet:

Die Debatte um möglicherweise rechtswidrige Wertsicherungsvereinbarungen in der Versicherungsbranche hat sich auf die Krankenversicherung ausgeweitet. Der Prozessfinanzierer Padronus argumentiert, dass viele Krankenversicherungsverträge keine Klauseln enthalten, die die Unmöglichkeit von Entgelterhöhungen in den ersten zwei Monaten des Vertrags klären. Dies würde gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen. Padronus geht davon aus, dass viele Indexklauseln in Krankenversicherungsverträgen unwirksam sind und Krankenversicherer daher auf Rückforderungsklagen einstellen müssen. Dies könnte zu beträchtlichen finanziellen Rückforderungen führen, da etwa 3,4 Millionen Menschen in Österreich eine private Krankenversicherung besitzen. Padronus bietet Gerichtsverfahren an und verlangt im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös.

Mehr dazu auf: https://www.kosmo.at Versicherungen: Rückzahlung von Entgelterhöhungen der letzten 30 Jahre gefordert