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https://www.gegen-hartz.de berichtet:

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, gegen Schlupflöcher beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorzugehen. Besonders betroffen sind Rentner, die aufgrund steigender Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) und sinkender Einnahmen im Alter den Wechsel in die GKV suchen.

Für Rentner über 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV zur GKV nahezu unmöglich. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass Privatversicherte, die jahrelang nicht in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, im Alter von der Solidargemeinschaft profitieren. Viele Rentner bereuen ihre Entscheidung zur PKV im Alter, da die Beiträge oft erheblich steigen, während die Rente das Einkommen mindert.

Es gibt jedoch rechtliche Schlupflöcher, die es älteren Privatversicherten ermöglichen, in die GKV zu wechseln. Eines davon betrifft eine versicherungspflichtige Tätigkeit im EU-Ausland. Recherchen des ARD-Magazins Plusminus legen nahe, dass einige Anbieter gegen Honorar ein Gewerbe in osteuropäischen EU-Ländern eröffnen, um ihren Kunden den Wechsel in die GKV zu ermöglichen. Diese Methode ist jedoch rechtlich umstritten und kann zu Sozialbetrugsvorwürfen führen, warnt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann Versicherungsnehmer kündigen, wenn festgestellt wird, dass die Anstellung oder Firmengründung im Ausland nur zum Schein durchgeführt wurde. In solchen Fällen kann die Kasse sogar die Rückzahlung von Behandlungskosten verlangen.

Lauterbachs Pläne zur Schließung dieser Schlupflöcher umfassen eine rechtliche Anpassung, um einen rechtsmissbräuchlichen Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig zu verhindern. Ein weiteres Ziel ist die Unterbindung des Missbrauchs der Familienversicherung, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Hier besteht die Möglichkeit, durch eine vorübergehende Reduktion des Einkommens auf ein sehr geringes Niveau, beispielsweise durch den Wechsel in eine Teilrente, Anspruch auf die Familienversicherung zu erhalten. Die Bundesregierung sieht auch hier eine Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft und plant im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, diese Praxis zu unterbinden.

Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Rente: Wechsel in gesetzliche Krankenkasse ist für Rentner bald nicht mehr möglich