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https://www.pressebox.de berichtet:

Der Artikel beschreibt eine wegweisende Entscheidung des Landgerichts Augsburg im Zusammenhang mit der Leistungserstattung im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Fall betrifft einen Patienten, der aufgrund von Beitragsrückständen in den Notlagentarif überführt wurde. Der Patient erhielt eine Verordnung für das Krebsmedikament Imbruvica, das jedoch nicht rechtzeitig bezogen wurde, was zur Ablehnung der Kostenerstattung führte. Das Gericht stützte sich auf die Argumentation, dass die Einhaltung der Zehn-Tages-Frist entscheidend sei, um sicherzustellen, dass nur dringend benötigte medizinische Behandlungen im Rahmen des Notlagentarifs erstattet werden. Die Entscheidung zeigt die Herausforderungen und Einschränkungen, denen Versicherte im Notlagentarif gegenüberstehen, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Bestimmungen genau zu beachten.

Mehr dazu auf: https://www.pressebox.de Streit um verpasste Frist wirft Fragen zur Fairness des Versicherungsschutzes auf