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https://www.steuertipps.de berichtet:

Rentner können durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente nicht dauerhaft von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass der Bezug einer Teilrente für nur drei bis vier Monate keinen regelmäßigen Wechsel ermöglicht. Die Wahl einer Teilrente ist zwar zulässig, aber ein nur vorübergehender Bezug stellt kein regelmäßiges Einkommen dar. Stattdessen wird prognostisch ein Durchschnittseinkommen für die kommenden zwölf Monate gebildet aus derzeitiger Teilrente und beabsichtigter Vollrente. Nur wenn dieses Durchschnittseinkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, kann der Rentner in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.

Mehr dazu auf: https://www.steuertipps.de Kurzzeitiger Teilrentenbezug reicht nicht für Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung