Beitrag teilen

https://www.t-online.de berichtet:

Krankentagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung ist steuerfrei und wird netto ausgezahlt. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen. Da es steuerfrei ist, muss es auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Selbstständige können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung als Vorsorgeaufwendung absetzen, wobei es Höchstgrenzen gibt. Angestellte können bis zu 1.900 Euro pro Jahr geltend machen, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro absetzen können.

Mehr dazu auf: https://www.t-online.de Krankentagegeld und Steuer: Ist es steuerfrei? – T-Online