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Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Krankenkasse zu wechseln. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte das Recht, bis zum Ende des Monats, in dem der Beitrag erhöht wird, zu kündigen. Dieses Recht gilt unabhängig von der allgemeinen Bindungsfrist von 12 Monaten.
2. Allgemeiner Wechsel: Versicherte können ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie länger als 12 Monate bei der aktuellen Kasse versichert sind. Es stehen fast 100 gesetzliche Krankenkassen zur Auswahl.
3. Anmeldung bei einer neuen Kasse: Um die Krankenkasse zu wechseln, muss man sich bei einer anderen Kasse anmelden. Die neue Kasse übernimmt dann alle Kündigungs- und Wechselmodalitäten.
4. Leistungsabwahlen: Um den eigenen Krankenkassenbeitrag zu senken, können Versicherte bei vielen Kassen Leistungen abwählen. Beispielsweise bietet die Techniker Krankenkasse die Möglichkeit, bis zu fünf Leistungspakete abzuwählen, während die Barmer verschiedene ‚Geld-zurück‘-Tarife anbietet.
5. Wahltarife: Einige Krankenkassen bieten Wahltarife an, bei denen Versicherte bestimmte Leistungen abwählen können, um den Beitrag zu senken. Beispiele hierfür sind die AOK im Rheinland, die Versicherten einen Bonus plus Prämie anbietet, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Insgesamt bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine Vielzahl an Möglichkeiten, um den eigenen Beitrag zu senken oder die Krankenkasse zu wechseln, wenn die Bedingungen es erfordern.
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