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Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Im Oktober hatte der Bundestag das Reformpaket mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen. Der Bundesrat verzichtete nun auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, was bedeutet, dass die Reform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, trotz anhaltender Kritik der privaten Krankenversicherer (PKV). Die Reform zielt darauf ab, die Behandlungsqualität zu verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern. Kernpunkte sind eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und eine grundlegende Änderung der Vergütungsstruktur. Künftig sollen Kliniken bis zu 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen wie Personal, Räumlichkeiten und notwendiger Medizintechnik erhalten. Dies soll verhindern, dass Krankenhäuser medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen durchführen. Der PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther kritisiert die Reform jedoch scharf. Er warnt vor einem „massiven Kostenschub“ und der Gefährdung der Versorgungsqualität. Besonders kritisch sieht er die geplante Finanzierung von Investitionen durch die Versicherten statt aus dem Steueraufkommen, das er als verfassungswidrig einstuft. Der PKV-Verband hatte sich bis zuletzt für Nachbesserungen der Reform eingesetzt, aber die zahlreichen kritischen Stimmen im Bundesrat konnten die Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) nicht verhindern. Damit steht nun der Umsetzung des Reformpakets nichts mehr im Weg[1][2][5].
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