Beitrag teilen

https://www.bibliomedmanager.de berichtet:

Der Bundestag soll in dieser Woche die Krankenhausreform beschließen, nachdem der Gesundheitsausschuss die Änderungsanträge für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an die Opposition gesendet hat. Der Ausschuss berät am Mittwoch final über das Gesetz, und am Donnerstag oder Freitag soll es vom Bundestag verabschiedet werden. Die Krankenhausreform umfasst einige kleinere Änderungen, wie die Teilnahme von Krankenhäusern an der fachärztlichen ambulanten Versorgung, insbesondere in unterversorgten Regionen. Die Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der stationären Betriebskosten und die 65 Leistungsgruppen sollen wie geplant umgesetzt werden. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung sollen ebenfalls wie geplant eingerichtet werden. Die Bundesländer haben am 22. November die Möglichkeit, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Zuvor sollen die Länder noch in dieser Woche das seit Langem von Karl Lauterbach angekündigte Auswirkungsanalysetool zur Verfügung bekommen. Dieses Instrument soll die konkreten Auswirkungen der Reform abbilden und ist von entscheidender Bedeutung für die Abstimmung im Bundestag. Ein weiteres Thema ist der Transformationsfonds, über den die Regierung und die Private Krankenversicherung (PKV) streiten. Die Regierung hat der PKV bis September 2025 Zeit gegeben, sich zu erklären. Die PKV hat jedoch bereits eine Absage gegeben, da sie die Kosten nicht übernehmen möchte. Die Regierung plant, die PKV durch einen Rechnungsaufschlag für privat versicherte Krankenhauspatienten zu zwingen, um die Kosten zu decken. Insgesamt ist die Krankenhausreform ein komplexes und umstrittenes Thema, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben könnte. Die endgültige Entscheidung hängt von der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats ab.

Mehr dazu auf: https://www.bibliomedmanager.de KHVVG – Warten auf den Grouper – BibliomedManager