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https://taz.de berichtet:

Die Krankenhausreform in Deutschland zielt darauf ab, die flächendeckende Gesundheitsversorgung zu verbessern und die finanzielle Belastung der Kliniken zu reduzieren. Der Bundestag hat am Donnerstag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen, das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagen wurde.

Zentrale Aspekte der Reform sind:

– **Stärkere Spezialisierung**: Krankenhäuser sollen sich auf bestimmte medizinische Leistungsgruppen spezialisieren, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich mit Qualitätskriterien hinterlegt, um sicherzustellen, dass nur solche Kliniken bestimmte Behandlungen anbieten, die über das notwendige Personal und die erforderliche apparative Ausstattung verfügen.
– **Vorhaltevergütung**: Krankenhäuser sollen künftig eine Basisfinanzierung erhalten, die die Betriebskosten größtenteils deckt, unabhängig von der Leistungserbringung. Dies soll den finanziellen Druck mindern und verhindern, dass Kliniken medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen durchführen.
– **Flächendeckende Versorgung**: Im ländlichen Raum sollen kleinere, standortnahe Versorgungseinrichtungen und die Zusammenarbeit mit Fachärzten die Daseinsvorsorge gewährleisten. Ausnahmeregelungen sollen Krankenhäusern in ländlichen Räumen unbefristet gelten, um die schnelle Erreichbarkeit von Kliniken zu sichern.
– **Finanzierung**: Die Reform soll 50 Milliarden Euro kosten, wobei jeweils 25 Milliarden von den Ländern und den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Die privaten Krankenversicherungen sind lediglich aufgerufen, sich freiwillig zu beteiligen.

Diese Reform soll die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern und ein flächendeckendes Netz guter Kliniken im Land erhalten. Allerdings gibt es Kritik an der Verteilung der Kosten, da die gesetzlich Versicherten unverhältnismäßig belastet werden, während die Privatversicherten außen vor bleiben.

Mehr dazu auf: https://taz.de Krankenhausreform beschlossen: Die Reform ist notwendig, ihre Finanzierung aber ungerecht – TAZ