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https://www.t-online.de berichtet:

Der Artikel behandelt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland. Es wird klargestellt, dass die Krankenkasse nur die Kosten übernimmt, die im jeweiligen Urlaubsland üblich sind. Dies bedeutet, dass für Behandlungen, die als privat gelten, selbst gezahlt werden muss. Es wird empfohlen, sich vorab über Vertragsärzte und -krankenhäuser zu informieren und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da diese nicht teuer sind und eine bessere Absicherung bieten.

Mehr dazu auf: https://www.t-online.de Krank im Ausland: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse? – T-Online