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Die Zusatzkrankenversicherungen lehnen häufig die Kostenübernahme für Funktionsanalysen und funktionsanalytische Maßnahmen im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen ab. Diese Entscheidungen sind jedoch rechtlich umstritten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse versteht. Ausschlussklauseln dürfen den Versicherungsschutz nicht weiter verkürzen, als es der erkennbar verfolgte Zweck zulässt.

Wenn die Versicherungsbedingungen keinen klaren Ausschluss solcher Leistungen enthalten, ist entscheidend, ob diese medizinisch notwendig waren. Eine Ablehnung der Kostenübernahme mit der Begründung, dass diese Leistungen nicht versichert seien, ist nach unserer Auffassung rechtswidrig. Die private Zahnzusatzversicherung ist verpflichtet, die Kosten für Funktionsanalysen und funktionsanalytische Maßnahmen zu übernehmen, sofern diese Leistungen medizinisch notwendig sind.

Die Funktionsanalyse und funktionsanalytischen Maßnahmen sind in der Zahnersatzbehandlung ein wesentlicher Bestandteil, um den Kauvorgang des Patienten individuell zu analysieren und den Zahnersatz optimal anzupassen. Der Zahntechniker benötigt diese Informationen, um den Zahnersatz präzise herzustellen und dessen langfristige Funktionalität sicherzustellen.

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer darf davon ausgehen, dass sämtliche medizinisch notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zahnersatzbehandlung versichert sind. Es ist ratsam, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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