https://www.pkv.de berichtet:
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, forderte Anfang Juni eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau der Rentenversicherung, also 8.050 Euro im Monat. Diese Forderung wird jedoch von der Unionsfraktion strikt abgelehnt. Der Unions-Gesundheitsexperte Dr. Stephan Pilsinger betonte, dass sich die Koalitionspartner gegen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ausgesprochen hätten. Diese Position wird auch von CDU/CSU-Fraktionsvize Albert Stegemann unterstützt, der argumentiert, dass eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu zusätzlichen Belastungen für gut verdienende Arbeitnehmer führen würde. Stattdessen plädiert er für eine grundlegende Reform der Finanzierung der Krankenversicherung, um das System effizienter zu gestalten. Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze in der GKV liegt bei 5.512,50 Euro im Monat, was einem jährlichen Betrag von 66.150 Euro entspricht. Diese Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden. Die Forderung der SPD, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben, zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der gut Verdienenden zu erhöhen, um das Finanzierungsproblem der Krankenversicherung zu lösen. Die Ablehnung durch die Union unterstreicht die politische Kontroverse um die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme in Deutschland.
Mehr dazu auf: https://www.pkv.de Klare Ablehnung gegen höhere Beitragsbemessungsgrenzen in Gesundheit und Pflege