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https://rsw.beck.de berichtet:

Der Artikel ‚Flucht‘ aus der PKV: Kein Weg zurück durch kurzzeitige Teilrente behandelt die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn man versucht, aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Ein 69-jähriger Rentner, der seit 2008 privat krankenversichert war, lebte von einer Betriebsrente und einer Rente der Deutschen Rentenversicherung. Um unter die Einkommensgrenze für die GKV zu fallen, beantragte er eine Teilrente und wollte anschließend in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden. Die Krankenkasse seiner Ehefrau verweigerte jedoch die Aufnahme, da die Teilrente nur vorübergehend bezogen wurde und die höhere Vollrente später wieder bezogen werden würde. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass eine kurzzeitige Teilrente nicht als regelmäßiges Einkommen angesehen werden kann und daher nicht zu einem Wechsel in die GKV führt. Dies ist zum Schutz der Solidargemeinschaft der Krankenversicherung notwendig, da nur bedürftige Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden sollen. Ein ähnlicher Fall hatte das LSG Baden-Württemberg anders entschieden, da die Krankenkasse dort keine Kenntnis von der Dauer des Teilrentenbezugs hatte.

Mehr dazu auf: https://rsw.beck.de „Flucht“ aus der PKV: Kein Weg zurück durch kurzzeitige Teilrente – Beck.de