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https://www.test.de berichtet:

Ab 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anlegen, es sei denn, die Versicherten widersprechen. Diese Maßnahme ist Teil des Digital-Gesetzes und soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern. Die ePA wird standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, während Privatpatienten sich selbst um die Anlage einer ePA kümmern müssen.

Die Vorteile der ePA liegen in der verbesserten Verfügbarkeit von medizinischen Daten. Versicherte können ihre Gesundheitsdaten über eine App der Krankenkasse verwalten und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborergebnisse speichern. Sie können auch selbst festlegen, welches Dokument für wen sichtbar ist, um ihre Privatsphäre zu schützen. Die ePA soll die Behandlung verbessern, indem wichtige Daten wie Blutwerte, Vorerkrankungen oder Medikamente überall abrufbar sind.

Die ePA wird zunächst in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens erprobt und bundesweit ab Mitte Februar 2025 ausgerollt. Private Krankenkassen können selbst entscheiden, ob sie eine ePA anbieten und wie sie funktioniert. Versicherte, die die ePA nicht nutzen möchten, müssen aktiv widersprechen, um eine ePA zu vermeiden. Die ePA bietet jedoch viele nützliche Funktionen, wie das Laden von Dokumenten und das Speichern von Arztbriefen, die bisher für Patienten nicht verfügbar waren[1][2][3].

Mehr dazu auf: https://www.test.de Elektronische Patientenakte (ePA): Was Sie wissen sollten | Stiftung Warentest