https://www.fr.de berichtet:
Im Jahr 2025 werden im Gesundheitsbereich Deutschland mehrere Neuerungen eingeführt, die die medizinische Versorgung und die Finanzierung der Gesundheitskosten beeinflussen werden. Hier sind die sechs wichtigsten Änderungen:
1. **Elektronische Patientenakte (ePA)**: Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt. Diese Akte enthält alle wichtigen Informationen über die Gesundheit eines Patienten und soll den Arztwechsel erleichtern und unnötige Mehrfachuntersuchungen verhindern. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, und Patienten können bei ihrer Krankenkasse widersprechen, wenn sie keine ePA haben möchten.
2. **Erhöhte Krankenkassenbeiträge**: Die Beiträge für gesetzliche Krankenkassen werden in den kommenden Jahren steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz soll 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht werden. Privat Krankenversicherte müssen ebenfalls mit Erhöhungen rechnen, deren Beiträge im Durchschnitt um 12 Prozent steigen werden.
3. **Kein Amalgam mehr in Zahnfüllungen**: Ab 2025 dürfen Zahnfüllungen mit Dentalamalgam nicht mehr verwendet werden, da sie giftiges Quecksilber enthalten und aus Umweltschutzgründen verboten sind. Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn ein Zahnarzt eine Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig hält.
4. **Weiterhin mehr Kinderkrankentage**: Die Regelung für mehr Kinderkrankentage, die eigentlich 2023 ausgelaufen wäre, wird nun ein weiteres Mal verlängert. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 Kinderkrankentage nehmen, während alleinerziehende gesetzlich krankenversicherte Eltern 30 Kinderkrankentage haben können. Bei mehreren Kindern pro Elternteil und pro Jahr erhöht sich der Anspruch auf bis zu 35 Tage, bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern auf insgesamt 70 Tage].
5. **Erhöhte Versicherungspflichtgrenze**: Ab 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Wer mehr als 73.800 Euro brutto im Jahr verdient, dem steht somit die private Krankenversicherung offen.
6. **Erhöhte Beitragsbemessungsgrenze**: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr erhöht. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen, welches über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. 2025 liegen die neuen Grenzen bei jährlich 66.150 Euro brutto.
Mehr dazu auf: https://www.fr.de Neuerungen im Gesundheitsbereich: Sechs Dinge, die sich 2025 ändern