https://www.zm-online.de berichtet:
Jobcenter müssen Bürgergeldempfänger, die mit einem Selbstbehaltstarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, so beraten, dass sie in den Basistarif wechseln. Dies ist notwendig, um die Kosten für notwendige Zahnbehandlungen zu reduzieren. Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München hat entschieden, dass das Jobcenter den Eigenanteil notwendiger Zahnbehandlungen bezahlen muss, wenn die Bürgergeldempfänger nicht beraten wurden, den Basistarif zu wechseln.
Diese Beratungspflicht gilt auch nach einer Beratung bis zum nächstmöglichen Termin eines Wechsels. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat kürzlich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss abgewiesen. Ein Beispiel für diese Regelung ist die Geschichte einer Frau aus dem Raum München, die mit einem Selbstbehaltstarif privat krankenversichert war. Sie reichte mehrere Zahnarztrechnungen und Heil- und Kostenpläne wegen Zahnbehandlung und Zahnersatz ein, die insgesamt 14.916 Euro betrugen. Der Krankenversicherer versicherte voraussichtliche Leistungen in Höhe von nur 4.580 Euro. Das Jobcenter lehnte in allen Fällen eine Kostenübernahme ab.
Diese Entscheidungen betonen die Bedeutung einer angemessenen Beratung durch die Jobcenter, um sicherzustellen, dass Bürgergeldempfänger die günstigsten Krankenversicherungsoptionen nutzen, insbesondere den Basistarif, um die Kosten für medizinische Behandlungen zu minimieren.
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