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https://www.pressebox.de berichtet

Urteil des Landgerichts Duisburg:
Das Landgericht Duisburg hat klargestellt, dass private Krankenversicherer nicht unbegrenzt lange warten dürfen, um auf Antragsunvollständigkeiten oder -verschleierungen rückwirkend mit Beitragserhöhungen oder Zuschlägen zu reagieren.

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