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Urteil des Landgerichts Duisburg:
Das Landgericht Duisburg hat klargestellt, dass private Krankenversicherer nicht unbegrenzt lange warten dürfen, um auf Antragsunvollständigkeiten oder -verschleierungen rückwirkend mit Beitragserhöhungen oder Zuschlägen zu reagieren.
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Gericht stoppt Nachforderung, Versicherung verliert Spielraum, Privatversicherte gewinnen Rechtssicherheit