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http://www.procontra-online.de berichtet:

Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, hat kürzlich auf einer Fachtagung der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte über die Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gesprochen. Henseler leitet die deutsche Vertretung des europaweit tätigen VSH-Versicherers CGPA Europe S.A., der auch in Frankreich, Belgien, England, Irland, Luxemburg, Spanien und Italien tätig ist.

Henseler erläuterte, dass in Deutschland die meisten VSH-Schäden in den letzten Jahren die Hausratversicherung betrafen, insbesondere durch Elementarschäden wie Überschwemmungen. Er brachte drei echte Schadenbeispiele vor, die alle auf Beratungsfehler der involvierten Versicherungsmakler zurückzuführen waren. Zwei der Fälle stammten aus der Kfz-Sparte und einer aus der PKV.

1. **Oldtimer-Kennzeichen**: Ein Eigentümer mehrerer Oldtimer ließ sich nur ein rotes Kfz-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten für alle seine Fahrzeuge erstellen. Der Makler unterließ es, passenden Versicherungsschutz zu besorgen. Bei einem Brand einer Lagerhalle kam eines der Fahrzeuge zu Schaden (35.000 Euro), den der Kunde von seinem Makler beanspruchte.

2. **PKV für Schwangere**: Eine Frau wollte aus einem Expat-Tarif in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Der Makler recherchierte online und schloss daraus, dass er auch mit der Schwangerschaft verbundene Arztbesuche nicht angeben müsse. Er ließ die Frau den PKV-Vertrag abschließen, obwohl die Schwangerschaft nicht angegeben war. Nach der Geburt forderte die Frau die Kosten (10.500 Euro) von ihrem Makler, die dieser nicht übernehmen musste.

Diese Beispiele unterstreichen die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen VSH, die Makler und Co. vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern schützt. CGPA setzt sich durch ein Baustein-Konzept für die Versicherungsschutz, das nur den individuell benötigten Schutz beinhaltet und die Prämienberechnung ausschließlich umsatzabhängig ist[3][5].

Mehr dazu auf: http://www.procontra-online.de Für diese Makler-Fehler zahlt die VSH-Police – Procontra-Online