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https://www.asscompact.de berichtet:

Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland haben ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2025 erhöht, um ihre finanzielle Lage zu verbessern. Diese Erhöhungen betragen durchschnittlich 2,5% des beitragspflichtigen Einkommens, obwohl einige Kassen bis zu 4,4% erhöht haben. Dies liegt deutlich über dem im November festgesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5%. Für pflichtversicherte Rentner wirken sich diese Erhöhungen jedoch erst mit der Rentenzahlung im März 2025 bemerkbar. Dies liegt an den gesetzlichen Vorgaben, die nach § 247 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine zweimonatige Verzögerung zwischen der Änderung der Zusatzbeiträge und der Anwendung auf die Rentenauszahlungen vorsehen. Diese Änderungen bedeuten, dass viele Rentnerinnen und Rentner ab März weniger Geld auf ihrem Konto haben werden, da die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge direkt von der Rente abgezogen werden. Eine gesonderte Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über diese Anpassung erfolgt in der Regel nicht. Stattdessen können Betroffene die neuen Abzüge auf ihrem Kontoauszug nachverfolgen.

Mehr dazu auf: https://www.asscompact.de Höhere GKV-Zusatzbeiträge senken ab März die Rentenauszahlungen – AssCompact