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https://www.cash-online.de berichtet:

Die Element Insurance AG befindet sich seit dem 8. Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren, nachdem die BaFin am 23. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Die Versicherung hatte am 20. Dezember 2024 eine Überschuldung angezeigt, nachdem ihr wichtigster Rückversicherer sein Engagement beendet hatte. Das vorläufige Insolvenzverfahren zielt darauf ab, das Vermögen des Versicherers zu sichern und zu verhindern, dass Geld aus dem Unternehmen abfließt. Der Betrieb des Unternehmens wird fortgeführt, die Versicherungsverträge laufen weiter, aber keine Zahlungen auf Schadenfälle erfolgen[1][4].

Die BaFin prüft derzeit, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens zu rechnen. Die Interessen der Versicherten werden durch die BaFin geschützt, aber es ist nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden können[1].

Für viele Versicherte ist diese Situation unsicher, da bereits gezahlte Prämien verloren sein könnten und die Verträge wertlos werden könnten. Der Bund der Versicherten (BDV) warnt davor, Lastschriften zurückzugeben, da dies vertragswidrig wäre und die Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Prämie verpflichtet wären[2][3].

Der BDV kritisiert die Informationspolitik und fordert, Versicherte früher zu informieren, damit sie noch reagieren und die Versicherungsverträge aus wichtigem Grund unverzüglich beenden und sich kostenschonend anderweitigen Versicherungsschutz besorgen können. Insolvenzen von Versicherungen sind selten, aber Fälle wie der von Element sind Bewährungsproben für die bestehenden Regelwerke wie Solvency II. Wenn diese Regelwerke für Unternehmen und Aufsicht bürokratische Mehraufwände bedeuten, aber im Krisenfall den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gewährleisten, besteht Anpassungsbedarf[2][3].

Mehr dazu auf: https://www.cash-online.de Element Insurance im vorläufigen Insolvenzverfahren: BdV warnt vor Rückbuchungen