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https://www.ln-online.de berichtet:

In Deutschland wurde das elektronische Rezept (E-Rezept) seit dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten zur Pflicht. Dieses digitale Rezept ersetzt das traditionelle rosafarbene Papierrezept und ermöglicht es Patienten, ihre verschreibungspflichtigen Medikamente elektronisch zu erhalten und zu einlösen.

Patienten können das E-Rezept auf drei verschiedene Weise nutzen: **1.** **Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):** Sie müssen die eGK in ein Kartenlesegerät in der Apotheke stecken, um das Rezept zu einlösen. **2.** **Per Smartphone-App:** Sie können die E-Rezept-App der gematik herunterladen und das Rezept direkt an die gewünschte Apotheke senden. Dazu benötigen Sie eine NFC-fähige eGK und die zugehörige Versicherten-PIN, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. **3.** **Papierausdruck:** Die Arztpraxis kann den Zugangsdaten-Papierausdruck ausstellen, der in der Apotheke eingescannt werden kann.

Die E-Rezept-App bietet zusätzliche Funktionen wie die Verwaltung von Folgerezepten und die Bestellung von Medikamenten online. Sie zeigt auch die nächstgelegenen Apotheken an und bietet Informationen über Öffnungszeiten und Botendienste.

Privatversicherte in Deutschland erhalten jedoch weiterhin ihre Rezepte auf Papier, da sie keine Gesundheitskarte besitzen. Es gibt jedoch Diskussionen über eine mögliche Umsetzung des E-Rezepts für Privatversicherte, falls ihre Krankenversicherung eine digitale Identität und Online-Check-in anbietet.

Mehr dazu auf: https://www.ln-online.de E-Rezept: Private Krankenversicherungen hinken hinterher – Lübecker Nachrichten