Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2025
Die ab 2025 geplante Rentenversicherungspflicht für neu gegründete Selbstständige in Deutschland führt zu kontroversen Diskussionen. Laut Koalitionsvertrag sollen Gründer verpflichtet werden, sich entweder gesetzlich oder mit einer gleichwertigen privaten Vorsorge abzusichern. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent des Einkommens. Bestehende Vorsorgeverträge können Ausnahmen rechtfertigen, zudem gilt für bereits etablierte Selbstständige ein Bestandsschutz, wodurch ein Zweiklassensystem entsteht.
Ziele der Reform
- Verhinderung von Altersarmut unter Selbstständigen
- Stabilisierung des Rentensystems
Kritikpunkte
- Hohe finanzielle Belastung für Solo-Selbstständige mit schwankendem Einkommen
- Gefahr sinkender Gründungszahlen und Abwanderung ins Ausland (z. B. USA, Schweiz, Singapur)
- Ungleichbehandlung gegenüber angestellten Arbeitnehmern (Arbeitgeberanteile fehlen)
- Keine Absicherung bei Insolvenz oder Auftragsausfällen
- Steigende Bürokratie durch Nachweis- und Kontrollpflichten
Alternative Vorschläge
- Förderung freiwilliger Altersvorsorge durch staatliche Anreize
- Verbesserte Informationsangebote für Selbstständige
- Entwicklung flexiblerer Modelle statt Zwangsversicherung
Anforderungen an private Vorsorge
Private Vorsorgelösungen müssen künftig strengen Kriterien genügen, darunter:
- Insolvenz- und Pfändungssicherheit
- Lebenslange Rentenzahlungen
- Umfangreiche Nachweis- und Kontrollpflichten
Mehr dazu auf: Droht Deutschland eine Auswanderungswelle? Welche Folgen die vorgeschlagene gesetzliche Rentenpflicht für Gründer hätte