https://www.t-online.de berichtet:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihre neuen Zusatzbeiträge für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht, wie das Bundesgesundheitsministerium festgelegt hat. Diese Erhöhung folgt den Empfehlungen des GKV-Schätzerkreises und wurde am 6. November 2024 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die individuellen Zusatzbeiträge variieren jedoch stark zwischen den Krankenkassen. Einige Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag deutlich, während andere ihn konstant halten oder sogar senken. Beispiele für Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag erhöhen, sind die BKK exklusiv (2,39 %), AOK Nordwest (2,79 %), IKK Südwest (3,25 %), und Knappschaft (4,4 %). Andere Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag konstant halten oder bereits erhöht haben, sind die BKK24 (3,25 %), Bahn-BKK (3,4 %), Pronova BKK (2,4 %), und Viactiv Krankenkasse (3,27 %). Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben und variiert je nach Krankenkasse. Er wird von den Mitgliedern und ihren Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte bedeutet dies, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2025 17,1 % statt 16,3 % beisteuern müssen. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet dies 12 Euro weniger netto für Arbeitnehmer oder 144 Euro im Jahr. Versicherte haben das Recht, in eine Krankenkasse mit einem günstigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Ein Wechsel der Krankenversicherung ist einfacher geworden, da Mitglieder keine Kündigungsbestätigung mehr anfordern müssen, sondern direkt eine neue Krankenversicherung abschließen können.
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