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Demenzerkrankungen werden in Zukunft immer mehr Menschen in Deutschland treffen. Die Zahl der Betroffenen steigt kontinuierlich, insbesondere aufgrund der Alterung der Bevölkerung. Zum Ende des Jahres 2021 lebten in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen mit Demenz, und etwa 440.000 Menschen im Alter von 65 Jahren kamen allein in diesem Jahr hinzu. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland im Jahr 2050 bis zu 2,8 Millionen Menschen daran erkrankt sein.
Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit, die weltweit rund 65 Prozent der Demenzfälle ausmacht und derzeit nicht heilbar ist. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihre geistigen Fähigkeiten, wie das Erkennen von Angehörigen und dem eigenen Zuhause, das Vergessen von kürzlich ausgeführten Handlungen, das Suchen nach längst verstorbenen Eltern und das Verlernen von Fähigkeiten wie Autofahren oder Lesen.
Die Betreuung der Demenzkranken ist oft rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber das zweite Pflegestärkungsgesetz eingeführt, das den Pflegebedürftigkeitsbegriff ausgeweitet hat. Die drei ursprünglichen Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, die auch nachlassende geistige Fähigkeiten berücksichtigen.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (GKV) oder von Medicproof (PKV) bewerten die sechs Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Lasten, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jeden Bereich gibt es Punkte, mittels derer die Gutachter die Pflegebedürftigen in einen von fünf Pflegegraden einordnen – Pflegegrad 1 gilt für Personen mit geringer Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen.
Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedlich hohe Geld- und Sachleistungen von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. In Pflegegrad 2 liegt das monatliche Pflegegeld etwa bei 332 Euro, in Pflegegrad 5 sind es 947 Euro. Es steht zur freien Verfügung und kann etwa für die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Putzfrau eingesetzt werden. Angesichts der stetig steigenden Kosten in der Pflege ist das aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) beträgt die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten für stationäre Pflege und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, im bundesweiten Durchschnitt 2.468 Euro.
Private Vorsorge ist ein Muss, da die Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen und die Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung komplett vom Pflegebedürftigen beglichen werden müssen. Eine private Pflegezusatzversicherung sollte daher nicht nur über alle fünf Pflegegrade im Pflegeheim leisten, sondern auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste.
Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Schockdiagnose Demenz – private Pflegevorsorge ist ein Muss – Pfefferminzia.de