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https://www.dbb-nrw.de berichtet:

Der Artikel behandelt die Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen zur privaten Krankenversicherung. Der Landesbund Nordrhein-Westfalen im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) spricht sich einmütig gegen die Einführung einer pauschalen Beihilfe aus, bei der der Dienstherr den Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der DBB NRW argumentiert, dass diese Maßnahme mit Mehrausgaben für den Landeshaushalt verbunden sei und die Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten nicht stärke, sondern vielmehr zu Selektionseffekten führe. Die Beamtinnen und Beamten haben bereits jetzt eine Wahlfreiheit und können sich für eine Versicherungsform entscheiden, ohne dass eine pauschale Beihilfe notwendig ist. Die Einführung einer pauschalen Beihilfe könnte auch zu finanziellen Problemen führen, wenn Beamtinnen und Beamte in andere Bundesländer wechseln, die diese Regelung nicht haben. Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, da die pauschale Beihilfe zu Mehrbelastungen bei der Versorgung führen könnte.

Mehr dazu auf: https://www.dbb-nrw.de Bisherige Regelungen entlasten Landeshaushalt – DBB NRW