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https://www.versicherungsbote.de berichtet:

Der Artikel behandelt die Frage, unter welchen Bedingungen private Krankenversicherungen zur Erstattung von Krankenhauskosten verpflichtet sind. Ein Versicherter ließ sich in einer teuren Privatklinik behandeln und reichte die Behandlungskosten zur Erstattung bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Die Klinik war für ihre hohen Kosten bekannt, die deutlich über denen öffentlicher Krankenhäuser lagen. Der Versicherer verweigerte die vollständige Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Behandlungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stünden und dass der Versicherte in einem günstigeren öffentlichen Krankenhaus hätte behandelt werden können, ohne dass die Qualität der medizinischen Versorgung beeinträchtigt worden wäre.

Der Versicherte klagte daraufhin auf vollständige Erstattung der Behandlungskosten. Der Fall gelangte schließlich vor den Bundesgerichtshof (BGH), der sich mit der Frage befassen musste, unter welchen Bedingungen private Krankenversicherungen zur Übernahme von Krankenhauskosten verpflichtet sind.

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 12. März 2003 zugunsten des Versicherten, dass die private Krankenversicherung grundsätzlich auch dann zur Erstattung verpflichtet ist, wenn eine Behandlung in einer teureren Privatklinik stattfindet. In seinem Urteil betonte der BGH, dass Versicherungen verpflichtet sind, die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung zu übernehmen, auch wenn diese in einer Privatklinik erfolgt und die Kosten über denen eines öffentlichen Krankenhauses liegen.

Trotz dieser klaren Vorgabe lässt das Urteil Raum für Interpretationen, insbesondere hinsichtlich der „Angemessenheit“ der Kosten. Der BGH stellte fest, dass Versicherungen nicht verpflichtet sind, Kosten zu übernehmen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Allerdings bleibt offen, wie genau die Angemessenheit der Kosten in der Praxis zu bewerten ist. Dies könnte dazu führen, dass Versicherungen unterschiedliche Maßstäbe anlegen, was in der Praxis zu variierenden Erstattungsentscheidungen führen kann.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsbote.de BGH-Urteil: Wann private Krankenversicherungen für teure Klinikrechnungen aufkommen müssen