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https://www.n-tv.de berichtet:

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Rabattsystem, das Versicherer für gesundheitsförderndes Verhalten ihrer Kunden anbieten, teilweise beanstandet. Das Urteil ging nicht um die generelle Unzulässigkeit eines Belohnungssystems, sondern um die Untransparenz und Ungerechtigkeit bestimmter Klauseln.

Die BGH-Senat beanstandete, dass Versicherte nicht wussten, welches Gewicht ein gesundheitsbewusstes Verhalten auf die Tarifnachlässe habe. Die Klausel sei intransparent und unwirksam. Zudem wurde die Klausel, die eine Nichtmeldung oder verspätete Meldung des Punktestatus zum Verlust des Prämiennachlasses führt, als unwirksam erklärt. Diese Klausel benachteilige den Versicherten unangemessen, da sie nicht nachfragt, wer das Versäumnis zu verantworten habe, und auch wenn ein Organisationsverschulden des Versicherungsunternehmens vorliege, entfalle der Anspruch auf Tarifsenkung.

Die Klage des Bundes der Versicherten gegen Versicherungsbedingungen der Generali-Tochter Dialog hatte Erfolg. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog setzt voraus, dass man Mitglied im Gesundheitsprogramm der Generali ist. Versicherte, die regelmäßig Sport machen und zum Arzt gehen, erhalten dafür Punkte und erreichen je nach Höhe den Status Bronze, Silber, Gold oder Platin. Je nach Status führt das im Grundsatz zu geringeren Versicherungsprämien. Nach welchen Maßstäben sich der Tarif verringert, ist jedoch für Kunden nach dem Urteil des BGH nicht durchschaubar. Bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die beiden Klauseln für unwirksam erklärt, und der BGH bestätigte diese Entscheidungen.

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