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https://www.pfefferminzia.de berichtet:

Die psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte hat sich zum 1. Juli 2024 durch eine Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträgern von Bund und fast allen Bundesländern sowie dem PKV-Verband verbessert. Diese Abrechnungsempfehlungen sollen mehr Klarheit für die Versicherten hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie bringen.

Die neuen Empfehlungen umfassen Leistungen, die eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Diese Leistungen können nun mit den Gebührenziffern vergleichbarer Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis abgerechnet werden (Analogabrechnung). Diese Maßnahme soll die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der Privaten Krankenversicherung nachhaltig stärken.

Die Ursache für diese Vereinbarung lag darin, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen veraltet war. Etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie waren darin nicht enthalten. Die neuen Empfehlungen sollen diese Regelungslücken schließen und eine bessere Versorgung der Privatversicherten gewährleisten.

Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Privatversicherte erhalten besseren Zugang zur Psychotherapie – Pfefferminzia.de