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Im Jahr 2024 war das Amt des Ombudsmanns für die private Krankenversicherung (PKV) von mehreren Ereignissen geprägt. Der Tod von Amtsinhaber Heinz Lanfermann im Sommer 2024 war ein wichtiger Meilenstein. Bis November 2024 übernahm Wilhelm Schluckebier die Rolle des Versicherungsombudsmanns, ehe schließlich Prof. Dr. Rainer Schlegel, der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts, das Amt übernahm. Im vergangenen Jahr erreichten den Ombudsmann deutlich mehr Beschwerden als noch 2023. Insgesamt 6.891 Schlichtungsanträge wurden eingereicht, was 1.476 bzw. 27,3 Prozent mehr als noch 2023 darstellt. Trotz des Anstiegs der Anträge fiel das Beschwerdeaufkommen mit 0,01 Prozent der 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung sehr gering aus. Dies spricht für eine hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen. Ein großes Thema für PKV-Kunden waren im vergangenen Jahr deutlich längere Bearbeitungszeiten der Versicherer. Kunden kritisierten, dass sie über mehrere Wochen auf eine Rückmeldung zu eingereichten Leistungsanträgen warten mussten. Die Versicherer begründeten die längeren Wartezeiten mit der deutlich gestiegenen Zahl von Leistungsanträgen sowie hohen Krankenständen bei den eigenen Mitarbeitern. Die Frage um die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen beschäftigte den Ombudsmann regelmäßig. Im vergangenen Jahr ging es dabei häufiger um die Kostenübernahme von Abnehm-Präparaten wie „Ozempic“ und „Wegovy“. Allerdings gibt es hier Unterschiede zwischen den verschiedenen Präparaten: Während „Ozempic“ bei Diabetes mellitus Typ 2 verordnet wird, ist „Wegovy“ ausschließlich als Abnehmpräparat zugelassen. In der Regel sind Präparate zur Entfettung und Appetitzügelung jedoch nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Von den 6.891 eingegangenen Anträgen wurden 5.738 vom Ombudsmann angenommen, der Rest aufgrund diverser Gründe (keine Zuständigkeit, Anspruch ist nicht zuvor gegenüber dem Versicherer geltend gemacht worden, zu geringer Streitwert) abgelehnt. Der überwiegende Anteil der Schlichtungsanträge (70 Prozent) entfiel dabei auf die Krankheitskostenvollversicherung. Auf die Zusatzversicherung entfielen derweil 20,9 Prozent und auf die Pflegepflichtversicherung 9,1 Prozent. Insgesamt 5.062 Verfahren konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Eine Einigung konnte dabei in gut jedem vierten Verfahren (27,4 Prozent) herbeigeführt werden. In 64,9 Prozent der Fälle war eine Schlichtung jedoch nicht vollumfänglich möglich. Hierunter sind jedoch auch Fälle subsumiert, in denen der Ombudsmann zumindest einen Teilerfolg erzielen konnte. Die übrigen Verfahren waren auf Wunsch der Antragsteller eingestellt worden.
Mehr dazu auf: https://www.procontra-online.de Cannabis, Lasertherapie, Rollstühle: So entschied der PKV-Ombudsmann