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https://www.pfefferminzia.de berichtet:

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat untersucht, ob private Krankenversicherungen (PKV) auch in Zukunft vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anbieten können, ohne dass die Beiträge über den Maximalsatz in der GKV steigen. Das Ergebnis ist positiv: Die PKV kann Leistungen zu Beiträgen anbieten, die nicht über dem GKV-Höchstbeitrag liegen. Dies wurde durch eine Projektion der Beitragsentwicklung in der PKV 50 Jahre in die Zukunft errechnet. Die Bafin projizierte verschiedene Szenarien und fand heraus, dass das System der Alterungsrückstellungen, das Beitragssprünge im Alter abfedert, nachhaltig ist und keine Änderungen an den gesetzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Die medizinische Inflation hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf die PKV-Beiträge. Steigende Kosten im Gesundheitswesen durch medizinischen Fortschritt und gesetzliche Änderungen beeinflussen die Beiträge. Nur in Ausnahmefällen würde der Standardtarif nicht mehr tragfähig sein, wenn die jährliche Inflation über 5 Prozent läge und der GKV-Höchstbeitrag nicht entsprechend stark stieg.

Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Bafin prüft Beitragsentwicklung in der PKV – und ist zufrieden – Pfefferminzia.de