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Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Dies wurde durch das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 bestätigt (Az.: 21 O 249/22). Private Krankenversicherungen müssen ihre Beitragserhöhungen ausreichend begründen, da unzureichende Begründungen die Tarifanpassungen unwirksam machen. Dies wurde bereits durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16. Dezember 2020 festgelegt.
Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass die DKV verschiedene Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hatte. Die Klägerin, die seit 2004 bei der DKV privat krankenversichert war, wandte sich gegen verschiedene Beitragserhöhungen im Tarif VollMed M4 – BR zwischen 2014 und 2022. Die Grund für die Erhöhungen waren jeweils gestiegene Kosten für die Versicherungsleistungen. Die Klägerin argumentierte, dass die Beitragserhöhungen unwirksam seien, da die DKV sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet habe.
Das Landgericht Karlsruhe gab der Klägerin in weiten Teilen recht. Bis auf die Tarifanpassung im Jahr 2022 seien die Beitragserhöhungen formell nicht ordnungsgemäß ergangen und daher unwirksam. Der Versicherer müsse die maßgeblichen Gründe für eine Beitragserhöhung darlegen. Eine allgemeine Information über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung sei nicht ausreichend. Entscheidend sei, ob es eine Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeit gegeben hat, die die festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
Die Mitteilungsschreiben der DKV aus dem Februar 2014, 2016 und 2017 genügten diesen Anforderungen nicht. Aus den Mitteilungen werde nicht deutlich, dass die Veränderung der Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen über dem Schwellenwert die Beitragserhöhung notwendig gemacht haben. Der Versicherer habe lediglich gestiegene Gesundheitskosten als wichtigsten Grund angegeben, was unzureichend sei. Das Mitteilungsschreiben aus 2022 erfülle hingegen die gesetzlichen Anforderungen.
Die Klägerin hat nun Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Beiträge, wobei die bis Ende 2018 entstandenen Ansprüche bereits verjährt waren. Rechtsanwalt Hansjörg Looser empfiehlt, dass andere private Krankenversicherer ebenfalls ihre Beitragserhöhungen prüfen lassen sollten, da viele unwirksam seien und daher Rückzahlungsansprüche zustehen können.
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