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https://www.versicherungsjournal.de berichtet:

Der Entwurf für die Sozialversicherungsgrenzwerte für 2025 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

– Versicherungspflichtgrenze in der GKV: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt auf 73.800 Euro pro Jahr, was einem Zuwachs von 6,5 Prozent entspricht. Dies entspricht monatlich 6.150 Euro.

– Beitragsbemessungsgrenze in der GKV: Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt auf 66.150 Euro pro Jahr, was einem Zuwachs von 6,5 Prozent entspricht. Dies entspricht monatlich 5.512,50 Euro.

– Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 7.550 auf 8.050 Euro im Monat und von 90.600 auf 96.600 Euro im Jahr. In den neuen Ländern steigt sie von 7.450 auf 8.050 Euro im Monat und von 89.400 auf 96.600 Euro im Jahr.

– Bezugsgröße: Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wird bundesweit auf 3.745 Euro im Monat und 44.940 Euro im Jahr erhöht. In den alten Bundesländern beträgt das Plus 210 Euro im Monat, in den neuen Ländern 280 Euro im Monat.

– Wechsel in die PKV: Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird erschwert, da der Zugang erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro möglich ist, was fast doppelt so hoch ist wie vor Jahresfrist.

– Durchschnittsentgelt: Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2025 bundeseinheitlich auf 50.493 Euro festgesetzt.

Der Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025“ wird im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet und muss anschließend noch vom Bundesrat zustimmen.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsjournal.de Beitragsbemessungsgrenzen steigen so stark an wie selten zuvor – Versicherungsjournal