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https://www.versicherungsbote.de berichtet:

Ab 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung erstmals bundeseinheitlich auf jährlich 96.600 Euro angehoben. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt eine Grenze von 66.150 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung wird um 4.500 Euro auf 73.800 Euro erhöht, was einem Zuwachs von 6,5 Prozent entspricht. Dieser Anstieg erschwert den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) weiter, da dieser erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro möglich ist, im Gegensatz zu 5.775 Euro im Jahr 2024.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) in der GKV steigt um jährlich 4.050 Euro auf 66.150 Euro, was einem Plus von 6,5 Prozent entspricht. Monatlich steigt die Grenze um 337,50 Euro auf 5.512,50 Euro. Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, sind beitragsfrei.

In der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung erhöht sich die BBMG in den alten Bundesländern von 7.550 auf 8.550 Euro monatlich bzw. von 90.600 auf 96.600 Euro jährlich. In den neuen Bundesländern steigt die BBMG von 7.450 auf 8.550 Euro im Monat bzw. von 89.400 auf 96.600 Euro im Jahr. Diese Erhöhungen fallen mit jeweils etwa 6,7 Prozent deutlich stärker aus als im laufenden Jahr.

Ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht, es gibt keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wird bundesweit auf 3.745 Euro im Monat bzw. 44.940 Euro im Jahr angehoben. In den alten Bundesländern entspricht das einer Erhöhung um 210 Euro monatlich, in den neuen Ländern beträgt die Erhöhung 280 Euro im Monat.

Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2025 bundeseinheitlich auf 50.493 Euro festgesetzt. Der Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025)“ wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet, nachdem der Bundesrat zustimmen muss.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsbote.de Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich – Markt – Versicherungsbote.de