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https://www.cash-online.de berichtet:

Die BarmeniaGothaer führt zum 1. Juni 2025 eine veränderte Regelung zur Zahlung von Krankentagegeld für vollversicherte Frauen nach einer Fehlgeburt ein. Mit diesem Schritt will das Unternehmen betroffene Mütter körperlich und seelisch gezielt unterstützen sowie den administrativen Aufwand reduzieren[1][2][3]. Bisher war für den Anspruch auf Krankentagegeld nach einer Fehlgeburt eine ärztliche Krankschreibung notwendig. Künftig gilt nach der gesetzlichen Neuregelung für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ein festes Beschäftigungsverbot, es sei denn, die Frau möchte ausdrücklich weiterarbeiten. Die BarmeniaGothaer passt ihre Leistungen entsprechend an und gewährt Krankentagegeld gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt: ab der 13. Woche für bis zu zwei Wochen, ab der 17. Woche für bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche für bis zu acht Wochen[1][2][3]. Diese Anpassung baut auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben auf, die ab Juni 2025 Schutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche vorsehen. Sie soll betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur Erholung ermöglichen und die Absicherung in einer besonders belastenden Lebenssituation verbessern[1][2][3]. Die Regelung wird als wichtiger Schritt zur psychischen und finanziellen Entlastung verstanden und trägt zur Sensibilisierung für dieses Thema in der privaten Krankenversicherung bei.

Mehr dazu auf: https://www.cash-online.de BarmeniaGothaer passt Krankentagegeld für Mütter von Sternenkindern an – cash-online.de