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https://www.verbandsbuero.de berichtet:

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben bekanntgegeben, dass ab sofort alle Apotheken in Deutschland auch elektronische Rezepte (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen können. Bisher war diese Möglichkeit ausschließlich gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten.

Privatversicherte können ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke senden oder den ausgedruckten Rezeptcode, den sie in der Arztpraxis erhalten haben, vorlegen. Die Arztpraxis stellt das E-Rezept mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten aus.

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte bedeutet weniger Papierkram und mehr Komfort bei der Medikamentenbeschaffung. Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikaments erhalten Privatversicherte einen Kostenbeleg, der für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht werden kann. Dieser Beleg kann entweder als Papierausdruck oder als digitaler Beleg in der E-Rezept-App bereitgestellt werden.

Die technischen Vorbereitungen für das Einlösen privater E-Rezepte wurden seit Anfang 2024 getroffen. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann und der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas betonen die Bedeutung dieser Neuerung für die Digitalisierung und Vereinfachung der Gesundheitsversorgung.

Mehr dazu auf: https://www.verbandsbuero.de Apotheken akzeptieren jetzt E-Rezepte von Privatversicherten – Verbandsbüro